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Photovoltaik in Schleswig-Holstein

Auch im nördlichsten Bundesland entscheiden sich immer mehr Menschen für die saubere Energie der Zukunft – Solarenergie aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Aus gutem Grund: Sonnenenergie spart auch in Schleswig-Holstein jede Menge Stromkosten. Doch die Vorteile gehen noch viel weiter: Sie ist gut für den Klimaschutz, steigert den Wert Ihrer Immobilie und macht Sie generell unabhängig von den Entwicklungen am globalen Energiemarkt.

Solarenergie in Schleswig-Holstein auf Kurs "Energiewende"

Die Schleswig-Holsteiner haben allen Grund für gute Laune: Denn ihr Bundesland konnte dank 1.554,9 Sonnenstunden im Jahr reichlich Solarenergie erzeugen. Das ist mehr als ausreichend: Überall im Land scheint die Sonne fleißig genug, um eine Photovoltaik-Anlage auf volle Leistung zu bringen!

Die Sonne scheint ohnehin auf das Dach Ihres Hauses. Warum also diese allerorts verfügbare Energiequelle nicht bestmöglich selbst nutzen? Mit grünem Strom Kaffee kochen und gleichzeitig bares Geld sparen – das geht ganz einfach. Sie müssen nur anfangen! Mit einer gemieteten oder gekauften Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach.

Viele Schleswig-Holsteiner haben Ihre Entscheidung bereits getroffen. Und beteiligen sich erfolgreich an der Energiewende: Viele tausende Anlagen entstanden in allen Kreisen von Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen und Steinburg bis nach Plön, Ostholstein, Segeberg, Pinneberg, Stormarn, Lübeck und das Herzogtum Lauenburg.

"Vielen Dank für euren tollen Service! Von der Anlagenplanung bis zur Installation einfach spitze!"
von Mario K. aus Kappeln

 

 

 

Schleswig-Holstein ist eines der führenden Bundesländer beim Ausbau Erneuerbarer Energien. Gerade beim Solarausbau geht Schleswig-Holstein voran. Viele Brachflächen werden heute zur Solarstrom-Produktion genutzt.

In Schleswig-Holstein werden jedes Jahr Dachflächen-Anlagen mit einer Leistung von häufig insgesamt mehr als 2.500 MW installiert. Und das kann sich wirklich sehen lassen!

Besonders viele Ihrer Nachbarn entscheiden sich übrigens auch für den Einsatz eines Stromspeichers. Ganze 2.196 von ihnen wurden im Jahr 2020 neu hinzugebaut.

Das ist smart und nachhaltig zugleich: Ein Stromspeicher bringt Ihnen zusätzliche Flexibilität. Das ist dann besonders praktisch, wenn Sie Ihren überschüssig produzierten grünen Strom auch außerhalb der Hauptzeiten der Sonneneinstrahlung nutzen wollen. Sprich: Wenn die Sonne nicht oder nur kaum auf Ihrer Solarmodule scheint – morgens und abends etwa. Machen Sie sich unabhängig!

Solaranlagen-Anbieter in den 5 größten Städten in Schleswig-Holstein

Photovoltaik in Schleswig-Holstein: die wichtigsten Voraussetzungen

Klingt simpel, ist aber entscheidend: Ziehen Sie die Miete oder den Kauf einer Solaranlage in Erwägung, brauchen Sie zunächst eines – Platz. Genau dieser ist auf den allermeisten Dächern vorhanden und verfügbar. Auch die Sonneneinstrahlung ist in Schleswig-Holstein wie fast überall in der Bundesrepublik ausreichend hoch, damit sich der Aufbau einer Photovoltaikanlage für Sie auch finanziell auszahlt.

Ein paar Bedingungen sollte Ihr Hausdach insgesamt erfüllen:

  • Mehr Fläche bedeutet mehr Solarstrom: Je mehr Platz Sie haben, desto lukrativer wird die Gewinnung grüner Energie für Sie.
  • Neigungsgrad: Auf Dächern mit 30° bis 35° Schräglage erzeugen PV-Anlagen am meisten Strom.
  • Dachausrichtung: Solaranlagen gen Süden sowie kombinierte Ost-West-Anlagen schöpfen am meisten Sonnenlicht.
  • Auf allen Solarpanelen sollte eine permanente Verschattung vermieden werden. Er behindert die Lichtaufnahme stark. Teilverschattung hingegen ist okay.

Die Zeit für die echte Energiewende in Schleswig-Holstein ist jetzt! Pro Jahr tragen immer mehr Photovoltaikanlagen in Schleswig-Holstein zur Energiewende bei.

Tabelle: Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Schleswig-Holstein (2020)
EnergieEnergie [GWh]Anteil
Stromproduktion gesamt39.276100%
Wind onshore13.20034%
Wind offshore7.03318%
Photovoltaik1.5164%
Biogas2.7257%
Kernkraft10.55227%
Fossile Energieträger3.6409%

Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein

Wie finanziere ich die Kosten einer Photovoltaik-Anlage? Ganz einfach: Als Schleswig-Holsteiner können Sie über die KfW einen zinsgünstigen Kredit bekommen. Informieren Sie sich dazu über das Programm 270 „Erneuerbare Energie – Standard“ zur Errichtung von Photovoltaikanlagen.

Die Modulpreise sind in den letzten Jahren stark gefallen. Und ohne Mehrwertsteuer lohnt sich eine eigene PV-Anlage jetzt mehr denn je. (Sven aus Kiel)

Aber auch das Land Schleswig-Holstein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Energiewende – und damit auch den Ausbau von Photovoltaik – durch Förderungen aktiv mitzugestalten. So gibt es immer wieder Zuschüsse z. B. zu Photovoltaik-Balkonanlagen. Bis zu 200 Euro gab es vom Land Schleswig-Holstein im Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger.

 

Neben den Photovoltaik-Förderungen von der KfW und vom Land Schleswig-Holstein selbst refinanziert sich Ihre Photovoltaikanlage auch über die feste Einspeisevergütung pro kWh, die Sie ins Stromnetz von Schleswig-Holstein einspeisen.

Alternative: Photovoltaikanlage mieten?

Eine Photovoltaikanlage können Sie in Schleswig-Holstein aber auch von verschiedenen Anbietern mieten und umgehen so die teure Anfangsinvestition. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Vor- und Nachteile aufgeführt:

KaufMiete
Größte Ersparnis und maximale RenditeHäufig 0 € Anschaffungskosten, dafür monatliche Belastung
Wartung und Reparaturen müssen selbst organisiert werdenUmfangreiches Servicepaket: Wartung, Reparatur und Versicherung inklusive
Wertsteigerung der Immobilie bereits mit dem Kauf der AnlageNach 20 Jahren kann die Photovoltaikanlage übernommen werden

Rechtliches: Das müssen Sie in Schleswig-Holstein beachten!

Verfahrensfreiheit

Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen (ausgenommen bei oberirdischen Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5) und gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m (max. 9 x 9 m) verfahrensfrei angebracht werden. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nummer 3 a und b LBO (Landesbauordnung).

Die Verfahrensfreiheit entbindet aber nicht von den berührten bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel Umwelt-, Landschaftsschutz- oder Denkmalschutzrecht, die auch ein verfahrensfreies Vorhaben unzulässig machen können. Zudem müssen die Vorschriften der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eingehalten werden.

Abstände von Solaranlagen

In Schleswig-Holstein wurde bis Ende 2023 noch zwischen brennbaren und nicht brennbaren Solaranlagen unterschieden. Solaranlagen, die aus brennbaren Baustoffen (normal- oder schwerentflammbar klassifiziert) bestehen, mussten 1,25 m von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind und die weniger als 30 cm über die Bedachung geführt sind, entfernt sein. Anfang 2024 ist diese Unterscheidung entfallen.

Die Errichtung gebäudeunabhängiger Solaranlagen in den Abstandsflächen ist nach § 6 Abs. 8 LBO grundsätzlich zulässig, die Bebauung in den Abstandsflächen ist bei einer Höhe bis zu 3 m je Grundstücksgrenze auf 9 m und insgesamt auf 18 m begrenzt, so dass eine Zulässigkeit auch diesbezüglich nur in Abhängigkeit von ggf. bereits vorhandener Bebauung im Einzelfall beurteilt werden kann.

Solarpflicht

Neuerdings gibt es in Schleswig-Holstein eine Pflicht unter bestimmten Umständen, eine Solaranlage zu installieren. Die ersten Maßnahmen wurden am 1. Januar 2023 eingeführt und beziehen sich ausschließlich auf Neubauten oder Dachsanierungen von mindestens 10 Prozent bei Nichtwohngebäuden. Darüber hinaus müssen Parkplätze ab 100 Stellplätzen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.

Ab 2025 soll dann eine erweiterte Solarpflicht für Dächer eingeführt werden. Für welche Gebäude sie gelten soll und an welche Bedingungen sie geknüpft ist, ist aktuell nicht bekannt (Stand: November 2023).

Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Hier finden Sie eine Übersicht zur Solarpflicht in allen deutschen Bundesländern.

Letzte Aktualisierung: 20.12.2023