Zweirichtungszähler werden eingesetzt, um die Strommenge zu messen, die von der Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz eingespeist wird und gleichzeitig den Eigenverbrauch an selbst produziertem solarem Strom zu ermitteln.
Funktionsweise
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt muss messen, wie viel Strom von seiner Anlage ins öffentliche Netz eingespeist wird, da sich hiernach die Einspeisevergütung berechnet. Dies übernimmt der Einspeisezähler. Selbstverständlich hat jeder Haushalt auch einen „normalen“ Stromzähler, den Bezugszähler, mit dem der Strom gemessen wird, der beim Netzbetreiber „eingekauft“ wird. Und drittens ist aber noch ein Zähler notwendig, der misst, wie viel Solarstrom die Anlage insgesamt an Ertrag bringt, der Ertragszähler. Das ist einerseits für die Eigenverbrauchsvergütung, aber auch bei den Vorschriften zum Mindest-Selbstverbrauch nötig. Der Zweirichtungszähler übernimmt die Funktion des Einspeisezählers sowie des Bezugszählers. Zweirichtungszähler werden vom Netzbetreiber gegen eine Miete zur Verfügung gestellt. Der Netzbetreiber übernimmt auch die regelmäßige Eichung.
Technik
Der Zweirichtungszähler verfügt über zwei Zählwerke, es wird also nicht saldiert. Allerdings kann es bei Zweirichtungszählern zu Abrechnungsproblemen kommen, wenn nicht alle drei Phasen gemessen werden. Dazu muss der elektronische Zähler so programmiert sein, dass er im sogenannten „Ferraris-Modus“ arbeitet. Diese Einstellung sorgt dafür, dass nicht bei einer Verrechnung der Phasen der Betreiber Nachteile hat. Diese können auftreten, wenn der Solarstrom einphasig eingespeist wird, aber der Verbrauch mehrphasig erfolgt.
Vor- und Nachteile von Zweirichtungszählern
Die Zweirichtungszähler haben einen großen Vorteil: Sie nehmen weniger Platz weg als zwei einzelne Zähler. Die elektronischen Zähler verfügen zudem oft auch über die Möglichkeit der Fernabfrage. Die Programmierung kann jedoch negativ für den Betreiber ausfallen. Auch beim Wechsel des Stromanbieters kann ein Zweirichtungszähler Probleme bereiten, weil er ja gewechselt werden müsste, da er regelmäßig dem Energieunternehmen gehört. Außerdem kommen die monatlichen Mietkosten hinzu, bei Einzelzählern sind diese Kosten oft geringer.