Technisch unterscheiden sich Photovoltaikanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser kaum, die Anlage wird in Mehrfamilienhäusern lediglich großzügiger dimensioniert. Die zumindest in Mietshäusern lange unklare rechtliche Situation ist inzwischen durch das Gesetz zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom ebenfalls geklärt.
Photovoltaik in Mietshäusern
Der Eigenverbrauch von Solarstrom rechnet sich auch in Mietshäusern. Zwar fällt auf den Strom für die Mietwohnungen die volle EEG-Umlage an, aber Netzentgelte und die Stromsteuer werden nicht erhoben. Mieterstrom wird, abhängig von der Größe der PV-Anlage, mit 2,1 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde gefördert. Dies bedeutet allerdings leider auch, dass zusätzliche Stromzähler erforderlich sind, um diesen Strom zu erfassen. Insgesamt reichen die finanziellen Vorteile aber dennoch aus, damit beide Seiten profitieren. Der Vermieter erzielt einen höheren Erlös als durch eine Einspeisung des Stroms und die Mieter zahlen einen niedrigen Preis als bei externem Strombezug. Gesetzlich ist der Bezugspreis für Mieter auf 90 Prozent des Preises des örtlichen Grundversorgers beschränkt. Der Vermieter trägt allerdings ein gewisses Risiko, weil die Mieter weiterhin frei in der Wahl des Stromanbieters sind und das Angebot des Vermieters nicht annehmen müssen. Dies kann insbesondere im Fall eines Mieterwechsels zu Problemen führen. Einige Mieter könnten sich daran stören, für den nicht von der Photovoltaikanlage erzeugten Strom einen zweiten Vertrag mit einem Stromversorger zu benötigen. Um dies zu verhindern, kann der Vermieter als Zwischenhändler auftreten. Das bedeutet, dass er den zusätzlich benötigten Strom zukauft und gegenüber den Mietern als alleiniger Stromlieferant auftritt. Aber auch dann können sich Mieter für einen anderen Anbieter entscheiden.
Der Vermieter muss nicht der Anlagenbetreiber sein
In diesem Text wird implizit unterstellt, dass der Vermieter des Mehrfamilienhauses zugleich der Betreiber der Photovoltaikanlage ist. Das muss keineswegs immer der Fall sein. Grundsätzlich kann auch ein Stromversorger, ein externer Dienstleister oder sogar einer der Mieter die PV-Anlage betreiben, sofern der Hausbesitzer dies gestattet. Auch in diesen Fällen greift das Mieterstrom-Gesetz.
Längst nicht jedes Haus ist geeignet
In ihrer Pressemitteilung geht die Bundesregierung davon aus, dass etwa 18 Prozent der Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Mieterstrom geeignet sind. Wichtige Hinderungsgründe sind die Größe und die Ausrichtung des Dachs. In mehrstöckigen Gebäuden kann es vorkommen, dass die Dachfläche nicht ausreicht, um einen signifikanten Anteil des benötigten Stroms selbst zu erzeugen. Bei passender Ausrichtung der Dachfläche kann auf zehn Quadratmetern ungefähr eine Leistung von einem Kilowatt installiert werden. Dies entspricht grob einem jährliche Ertrag von 950 Kilowattstunden. Ein Haushalt mit drei Personen verbraucht durchschnittlich 3.600 Kilowattstunden pro Jahr. In einem Haus mit acht Mietwohnungen ergibt sich daraus ein typischer Jahresverbrauch von 28.800 Kilowattstunden. Um auch nur zehn Prozent dieser Strommenge zu produzieren, werden also 30 Quadratmeter Dachfläche benötigt. Dabei ist zu bedenken, dass nicht das gesamte Dach für Solarmodule genutzt werden kann, um einen sicheren Zugang zu allen Modulen zu gewährleisten.
Benötigte Komponenten und deren Kosten
Anders als für Einfamilienhäuser gibt es für Mehrfamilienhäuser keine „typische Größe“ einer Photovoltaikanlage, weswegen dieses Beispiel ein wenig willkürlich gewählt ist: Betrachtet wird eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 30 Kilowatt und einer Stromspeicherkapazität von 30 Kilowattstunden. Die Kosten pro Kilowatt beziehungsweise Kilowattstunde sind ein wenig niedriger als bei Kleinanlagen für Einfamilienhäuser. Pro Kilowatt Leistung fallen inklusive Montage Kosten von rund 1.300 Euro an, pro Kilowattstunde Stromspeicherkapazität etwa 1.500 Euro. Insgesamt fallen hierfür also 84.000 Euro an. Für den Wechselrichter sind nochmals etwa 10.000 Euro zu veranschlagen. Zusammen mit kleineren Posten wie den Netzanschlusskosten beläuft sich die Gesamtinvestition also auf rund 100.000 Euro.
Eine genaue Prüfung ist erforderlich
Nur etwa jedes fünfte Mehrfamilienhaus ist dazu geeignet, die Mieter mit Strom aus eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach zu versorgen. Daher sollte die Eignung des Gebäudes vorab genau geprüft werden. Wenn die Größe und die Ausrichtung des Dachs geeignet sind, ist das Mieterstrommodell sowohl für Vermieter als auch für Mieter attraktiv.