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Photovoltaik im Mehrfamilienhaus

Technisch unterscheiden sich Photovoltaikanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser kaum, die Anlage wird in Mehrfamilienhäusern lediglich großzügiger dimensioniert. Die zumindest in Mietshäusern lange unklare rechtliche Situation ist inzwischen durch das Gesetz zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom ebenfalls geklärt.

Photovoltaik in Mietshäusern

Mieterstrom ist Strom, der in unmittelbarer Nähe zur Nutzung gebäudenah produziert wird. Häufig wird er aus einer Photovoltaikanlage gewonnen und in Miet- oder Eigentumswohnungen abgegeben. Der Strom kann im selben Gebäude oder im selben Quartier erzeugt werden. Der Vorteil: Mieterstrom muss nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet werden und ist daher besonders preisgünstig. Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer fallen nicht an. Seit dem 01.07.2022 muss auch keine EEG-Umlage mehr gezahlt werden.

Wer Mieterstrom liefert, schließt mit den beteiligten Bewohner:innen einen Mieterstromvertrag ab. Dabei wird die vollständige Belieferung mit Strom vereinbart. Um die Versorgungssicherheit rund um die Uhr zu gewährleisten, wird der Solarstrom bei zu wenig Sonneneinstrahlung durch Netzstrom ergänzt. Wer Mieterstrom bezieht, kann sich dennoch umentscheiden und, wie andere Stromkunden auch, den Lieferanten wechseln.

Wie funktioniert die Belieferung?

Die Belieferung mit Mieterstrom erfolgt über einen speziellen Vertrag zwischen den Lieferanten und den Bewohner:innen der Miet- oder Eigentumswohnungen. Dabei wird die vollständige Belieferung mit Strom vereinbart. Bei zu wenig Sonneneinstrahlung wird der Solarstrom durch Netzstrom ergänzt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich oder vierteljährlich. Wer Mieterstrom bezieht, kann sich dennoch umentscheiden und den Lieferanten wechseln.

EEG-Förderung für Mieterstrom

Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen kann durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über die Dauer von 20 Jahren mit einem Zuschlag gefördert werden. Seit dem EEG 2023 gilt die Förderung auch für Anlagen über 100 kWp. Die Höhe des Mieterstromzuschlags variiert je nach Anlagenleistung.

Für im Juli 2021 in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen betrug die Höhe des Mieterstromzuschlags 3,48 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp, 3,23 Cent/kWh für Anlagen bis 40 kWp und 2,18 Cent/kWh für Anlagen bis 100 kWp. Die Förderung durch das EEG lässt es ausdrücklich zu, dass der Mieterstrom auch von Dritten geliefert wird: Das ermöglicht Contracting-Modelle.

Mieterstrom Contracting

Mieterstrom-Contracting ist ein Modell, bei dem Dritte den Mieterstrom liefern. Das können regionale Versorger, Netzbetreiber oder darauf spezialisierte Dienstleister sein. Wohnungseigentümergemeinschaften oder private Vermieter:innen können so Mieterstromprojekte realisieren, ohne selbst über Know-how im Energiemarkt verfügen zu müssen.

Sehr gute Beratung, Betreuung und Fertigstellung der PV-Anlage. Bis zur Übergabe lief alles sehr schnell, freundlich und einwandfrei.
Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
von Andreas F. aus Memmingen

Längst nicht jedes Haus ist geeignet

In ihrer Pressemitteilung geht die Bundesregierung davon aus, dass etwa 18 Prozent der Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Mieterstrom geeignet sind. Wichtige Hinderungsgründe sind die Größe und die Ausrichtung des Dachs. In mehrstöckigen Gebäuden kann es vorkommen, dass die Dachfläche nicht ausreicht, um einen signifikanten Anteil des benötigten Stroms selbst zu erzeugen.

Bei passender Ausrichtung der Dachfläche kann auf zehn Quadratmetern ungefähr eine Leistung von einem Kilowatt installiert werden. Dies entspricht grob einem jährlichen Ertrag von 950 Kilowattstunden. Ein Haushalt mit drei Personen verbraucht durchschnittlich 3.600 Kilowattstunden pro Jahr.

In einem Haus mit acht Mietwohnungen ergibt sich daraus ein typischer Jahresverbrauch von 28.800 Kilowattstunden. Um auch nur zehn Prozent dieser Strommenge zu produzieren, werden also 30 Quadratmeter Dachfläche benötigt. Dabei ist zu bedenken, dass nicht das gesamte Dach für Solarmodule genutzt werden kann, um einen sicheren Zugang zu allen Modulen zu gewährleisten.

Benötigte Komponenten und deren Kosten

Anders als für Einfamilienhäuser gibt es für Mehrfamilienhäuser keine „typische Größe“ einer Photovoltaikanlage, weswegen dieses Beispiel ein wenig willkürlich gewählt ist: Betrachtet wird eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 30 Kilowatt und einer Stromspeicherkapazität von 30 Kilowattstunden.

Die Kosten pro Kilowatt, beziehungsweise Kilowattstunde, sind ein wenig niedriger als bei Kleinanlagen für Einfamilienhäuser. Pro Kilowatt Leistung fallen inklusive Montage Kosten von rund 1.100 Euro an, pro Kilowattstunde Stromspeicherkapazität etwa 1.300 Euro.

Insgesamt fallen hierfür also 72.000 Euro an. Für den Wechselrichter sind nochmals etwa 10.000 Euro zu veranschlagen. Zusammen mit kleineren Posten wie den Netzanschlusskosten beläuft sich die Gesamtinvestition also auf rund 90.000 Euro.

Eine genaue Prüfung ist erforderlich

Nur etwa jedes fünfte Mehrfamilienhaus ist dazu geeignet, die Mieter mit Strom aus eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach zu versorgen. Daher sollte die Eignung des Gebäudes vorab genau geprüft werden. Wenn die Größe und die Ausrichtung des Dachs geeignet sind, ist das Mieterstrommodell sowohl für Vermieter als auch für Mieter attraktiv.

Letzte Aktualisierung: 24.04.2023