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Photovoltaik Einspeisevergütung
Photovoltaikanlagen werden durch die Bundesregierung über die sogenannte Einspeisevergütung gefördert. Die Photovoltaik Einspeisevergütung ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Seit 2009 wurde eine Degression eingeführt, die vom Zubau neuer Anlagen abhängig ist.
Ziele
Die Einspeisevergütung ist ein Förderinstrument der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Erst durch die Vergütung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen werden diese als Investitionsobjekt wirtschaftlich attraktiv. Ohne die Einspeisevergütung könnte das Ziel kaum erreicht werden, den Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Energie erheblich zu steigern.
Aktuelle Vergütungssätze
Faktoren
Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist nicht einheitlich. Sie unterscheidet sich zunächst danach, wie groß die maximale Leistung der PV-Anlage ist. Außerdem hängt die Höhe der Photovoltaik Einspeisevergütung davon ab, wo die Anlage installiert wurde. Und schließlich ist ganz entscheidend, in welchem Jahr die Anlage in Betrieb genommen wird. Durch diese drei Faktoren hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, den Ausbau von Photovoltaikanlagen seinen Zielen entsprechend voranzutreiben.
Entwicklung und Laufzeit
Die Photovoltaik Einspeisevergütung hat sich in den letzten Jahren deutlich verringert. 2004 erhielten Betreiber einer Anlage bis 30 kW Leistung pro Kilowattstunde 57,4 Cent. Die Vergütung hat sich demnach in den letzten 7 Jahren um mehr als 50 % verringert. Allerdings haben sich auch die durchschnittlichen Investitionskosten dementsprechend angepasst, sodass Photovoltaikanlagen nach wie vor wirtschaftlich sinnvoll sind. Die Photovoltaik Einspeisevergütung wird im Übrigen für 20 Jahre garantiert. Ihre Höhe bleibt für eine bestimmte Anlage über diesen Zeitraum gleich hoch. Die niedrigere Einspeisevergütung in Folgejahren gilt immer nur für Neuanlagen, die in diesem Jahr in Betrieb genommen werden.
Degression
Schon 2009 wurde eine gleitende Degression für die Photovoltaik Einspeisevergütung festgelegt. Für die zukünftige Entwicklung der Vergütung ist demnach der weitere Ausbau entscheidend. Der Photovoltaik Rechner berücksichtigt anhand des Zeitpunkts der Inbetriebnahme die jeweils gültige Einspeisevergütung.


