Inbetriebnahmeprotokoll

Das Inbetriebnahmeprotokoll ist ein wichtiges Dokument für den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Damit wird dem Netzbetreiber nachgewiesen, dass die Photovoltaikanlage nach den geltenden Normen und Vorschriften errichtet wurde und diesen entspricht.

Bedeutung

Das Inbetriebnahmeprotokoll ist die Voraussetzung dafür, dass der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung zahlt. Denn mit dem Inbetriebnahmeprotokoll wird anerkannt nachgewiesen, dass mit dieser Photovoltaikanlage ordnungsgemäß und allen Normen entsprechend Strom hergestellt wird. Zudem erhält das Inbetriebnahmeprotokoll durch stets zu Stichtagen wechselnde Einspeisevergütungen eine besondere Rolle: Hierdurch wird der Tag der Inbetriebnahme nachgewiesen, der für die Höhe der Einspeisevergütung entscheidend ist.

Zuständigkeiten

Das Inbetriebnahmeprotokoll wird von einem Mitarbeiter des installierenden Betriebs ausgefüllt. Es sollten dabei auch ein Vertreter des Netzbetreibers vor Ort sein und natürlich der Betreiber der Photovoltaikanlage. Laut Clearingstelle EEG muss der Netzbetreiber jedoch nicht verpflichtet, anwesend zu sein.

Inhalt

Das Inbetriebnahmeprotokoll soll alle Angaben beinhalten, mit denen die Inbetriebnahme zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Deshalb sind zuerst allgemeine Angaben zu machen, also Standort, Eigentümer, Errichter, Hersteller der Module etc. und nicht zuletzt das Datum, an dem das Protokoll erstellt wird.

Darüber hinaus müssen alle technischen Daten der Photovoltaikanlage enthalten sein. Das betrifft: Neigung, Ausrichtung, Montageart, Anzahl der Module und Strings, Modulleistung, Verkabelung (Kabeldurchmesser), Generatoranschlusskasten (Hersteller sowie Anzahl), Wechselrichter (Hersteller sowie Anzahl), SI-/FI-Schutzschalter, Hauptschalter für den Gleichstrom, Erdung von Montagegestell und Überspannungsableiter.

Zur Inbetriebnahme wird die Photovoltaikanlage hinsichtlich ihrer Funktion überprüft. Folgende Daten sollte das Inbetriebnahmeprotokoll enthalten: Einstrahlung während der Überprüfung, Leerlaufspannung und Kurzschlussströme der Strings, Leerlaufspannung am Ausgang des Generatoranschlusskastens, Spannung von Plus- und Minuspol am Generatoranschlusskasten, Kurzschlussstrom. Es werden außerdem die Zähler überprüft (Einspeisezähler, Rückspeisezähler) und es muss nachgewiesen werden, dass eine Anlage für das Einspeisemanagement vorhanden ist. Ein neues Inbetriebnahmeprotokoll muss erstellt werden, wenn eine vorhandene Photovoltaikanlage erweitert wird.