Erneuerbare Energien Gesetz

Das Erneuerbare Energien Gesetz ist eine deutsche Erfindung, die angesichts ihres Erfolgs inzwischen in vielen EU-Ländern ähnlich umgesetzt wurde. Ohne das EEG wären ein Wandel in der Energiepolitik und der Ausstieg aus der Atomkraft kaum umsetzbar.

Geschichte des Erneuerbare Energien Gesetzes

Das EEG ist aus dem Stromeinspeisungsgesetz hervorgegangen, das seit 1991 Betreibern von Anlagen zur Herstellung von Strom aus erneuerbaren Energien das Recht auf Einspeisung in das öffentliche Stromnetz sowie eine Vergütung für diesen Strom zusicherte. Im Jahr 2000 trat das Erneuerbare Energien Gesetz in Kraft. Mit ihm wurde den Anforderungen in dem liberalisierten Strommarkt Rechnung getragen und erstmalig die Vergütungssätze für den Ökostrom von der Erzeugung abhängig gemacht. Die ersten Jahre galten als Testphase, im August 2004 trat die erste Novelle des EEG in Kraft. Die Fördersätze wurden angepasst, vor allem Photovoltaik und Biomasse profitierten. Mit der Novelle 2009 wurden viele Detailänderungen eingeführt, vor allem wurde aber in der Vergütung für Solarstrom eine gleitende Degression, das Prinzip des „atmenden Deckels“ eingeführt.

Ziele des EEG

In § 1 des Erneuerbare Energien Gesetzes ist das Ziel formuliert: „… eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.“ Dazu erhalten Betreiber von Anlagen nach dem EEG für bis zu 20 Jahre eine festgelegte Einspeisevergütung. Das gibt ihnen Planungssicherheit. Die Netzbetreiber zahlen diese Einspeisevergütung und legen die Kosten danach auf die Letztverbraucher um.

Aktuelles

Mit der Novelle des EEG 2012 wurden die Vergütungssätze weiter gekürzt. Darin wurde eine halbjährliche Anpassung verabschiedet, die sich an dem Zubau im vorangegangenen Halbjahr orientiert. Anfang 2012 sind weitere teils erhebliche Einschnitte im Gespräch. So soll die Eigenverbrauchsvergütung durch ein anderes Modell ersetzt werden und die Fördersätze für Photovoltaikstrom laut Erneuerbare Energien Gesetz monatlich gekürzt werden.