16. Juni 2016 Redaktion
Die Reform des EEG hat mit ihrer Verabschiedung im Kabinett eine wichtige Hürde genommen. Den Bundestag wird die Gesetzesnovelle angesichts der großen Mehrheit der Regierungskoalition voraussichtlich mühelos passieren. Im Bundesrat ist auch mit keinen größeren Problemen mehr zu rechnen, da in Spitzengesprächen zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung die wichtigsten Einwände der Länder aus dem Weg geräumt wurden. So konnte Bayern deutlich höhere Ausbauziele für die Biomasse durchsetzen, die wegen ihrer ökologischen Nebenwirkungen eher in Misskredit geraten ist und nur noch eine untergeordnete Rolle in der Energiewende spielen sollte. Es lohnt sich eben immer wieder, bei den Verhandlungen zwischen den Vorsitzenden der Regierungsparteien und den Ministerpräsidenten auf beiden Seiten des Tisches zu sitzen!
Neue Ausbauziele für die Photovoltaik
Das Tempo des Ausbaus der erneuerbaren Energien wird insgesamt gedrosselt. Für 2025 wird ein Anteil von 40 bis 45 Prozent angestrebt, was angesichts des bereits heute erreichten Anteils von 33 Prozent nicht allzu ehrgeizig ist. Auch der Ausbau der Photovoltaik ist davon betroffen. Jährlich sollen künftig 600 Megawatt ausgeschrieben werden. Aus Sicht der Bundesregierung hat sich das Ausschreibungsverfahren bewährt, weil es tatsächlich zu deutlich niedrigeren Vergütungssätzen geführt hat. In der letzten Ausschreibungsrunde erfolgte der Zuschlag bei durchschnittlich 7,4 Cent pro Kilowattstunde. Niemand weiß derzeit allerdings, wie viele dieser Anlagen tatsächlich gebaut werden. Eine bekannte Schwäche von Ausschreibungsmodellen besteht darin, dass Zubaukontingente von Bietern blockiert werden können, die in Wahrheit kein Interesse am Ausbau der Photovoltaik haben. Anlagen mit maximal 750 Kilowatt Nennleistung sind vom Ausschreibungsverfahren nicht betroffen. Ursprünglich sollte diese Bagatellgrenze bei einem Megawatt liegen, was allerdings dem Wirtschaftsflügel der CDU deutlich zu hoch erschien. Die Absenkung auf 750 Kilowatt dürfte allerdings eher ein symbolisches Zugeständnis sein. Private Dachanlagen liegen weit unter dieser Grenze, weswegen hier ein weiterer Zubau theoretisch weiterhin unbeschränkt möglich ist.
EEG-Umlage für Eigentümer und Mieter
Auch das neue EEG sieht eine Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage vor. Der hierfür fällige reduzierte Satz soll sogar von 35 auf 40 Prozent steigen. Als besonders problematisch bewertet die Solarbranche, dass dieser reduzierte Satz nicht gesetzlich garantiert ist. Anders als bei der Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre rechtsverbindlich zugesichert wird, kann der Gesetzgeber über die Belastung des Eigenverbrauchs jederzeit frei entscheiden. Denkbar ist auch die Abschaffung des reduzierten Satzes, womit die volle EEG-Umlage auch für den Eigenverbrauch fällig würde. Diese Unsicherheit muss bei der Kalkulation der Rentabilität einer neuen Anlage berücksichtigt werden. Wenn ein Gebäude vermietet ist und der Strom an die Mieter verkauft wird, wird ohnehin die volle Umlage fällig. Davon sind insbesondere größere Dachanlagen in Wohnsiedlungen betroffen.
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