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USA verhängen Antisubventionszölle auf chinesische Photovoltaik-Importe

Nun also doch! Die USA haben nach einigem Zögern beschlossen, Strafzölle gegen chinesische Hersteller von Photovoltaik Modulen zu verhängen. Damit gab das US-Handelsministerium einer Beschwerde mehrerer amerikanischer Anbieter statt, an deren Spitze die amerikanische Tochter von Solarworld steht.



Die jetzt verhängten Zölle variieren von Unternehmen zu Unternehmen, bewegen sich aber alle im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Allerdings ist diese vorläufig festgesetzte Höhe der Zölle wenig aussagekräftig, weil die endgültige Höhe erst nach einer weitergehenden Prüfung festgesetzt werden wird. Im Rahmen dieser Prüfung sollen auch „weitere Subventionstatbestände“ geprüft werden, weswegen allgemein damit gerechnet wird, dass die Höhe der Strafzölle deutlich steigen wird. Betroffen wären von dieser Erhöhung auch Unternehmen, die vor der endgültigen Bekanntgabe noch Module importieren. Ihnen drohen in diesem Fall Nachzahlungen.

Ein Pyrrhussieg?

Schon die Beschwerde von Solarworld stieß in den USA nicht auf ungeteilten Beifall. Die Koalition für erschwingliche Solarenergie (CASE) hatte Solarworld sogar aufgefordert, die Beschwerde zurückzuziehen. Befürchtet wird, dass hohe Strafzölle nicht etwa die Wettbewerbschancen der einheimischen Anbieter verbessern, sondern den amerikanischen Markt weitgehend zum Erliegen bringen werden.

Allein im Jahr 2012 sind nach Angaben von CASE Projekte in einem Gesamtumfang von 11 Milliarden Dollar gefährdet, insgesamt könnten Projekte in einer Größenordnung von 60 Milliarden Dollar gestrichen werden. Und selbstverständlich wird auch auf die dadurch in den USA gefährdeten Arbeitsplätze verwiesen. Ein Argument, das übrigens beide Seiten für sich in Anspruch nehmen.

Chinesische Hersteller weisen Vorwürfe zurück

Die betroffenen Photovoltaik Anbieter in Fernost haben schon im Vorfeld der jetzt gefällten Entscheidung alle Vorwürfe zurückgewiesen. Dabei verweisen die an US-Börsen notierten Unternehmen auf ihre umfassende Veröffentlichungspflicht für alle relevanten internen Dokumente. Aus diesen gehe zweifelsfrei hervor, dass die Finanzierung der Produktion zu marktüblichen Bedingungen erfolge.

Verwiesen wird auch darauf, dass Solarworld für seine ostdeutschen Werke selbst hohe Subventionen erhalte, also mit zweierlei Maß gemessen werde. Ein Argument, das nicht ganz zutreffend ist. Die an Solarworld gezahlten Subventionen wurden im Rahmen der Förderung wirtschaftlicher Ansiedlungen in strukturschwachen Regionen gewährt und stehen prinzipiell auch ausländischen Investoren offen.

Beschwerde auch in Europa?

Solarworld erwägt, auch in Europa eine Anti-Dumping-Petition gegen chinesische Photovoltaik Hersteller einzureichen. Hier allerdings trifft dieses Vorgehen auf noch mehr Widerstand als in den USA. Zahlreiche europäische Hersteller sind bereits enge Kooperationen mit chinesischen Anbietern eingegangen und beziehen Teile ihrer hier montierten Anlagen von chinesischen Zulieferern.

Damit könnte die Beschwerde in Europa schon an den vorab zu meisternden Hürden scheitern: Erstens müssen die Beschwerdeführer mindesten ein Viertel des Marktes repräsentieren. Zweitens scheitert die Beschwerde, wenn die Mehrheit der Unternehmen widerspricht. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass eine solche Beschwerde nie zur Entscheidung angenommen werden wird.

Letzte Aktualisierung: 21.03.2012