Neue Photovoltaik-Speicherförderung seit 1. März

Seit dem 01. März gelten für Stromspeicher für kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 30 Kilowatt neue Förderbedingungen. Stromspeicher leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, Photovoltaikanlagen besser in das Stromnetz integrieren zu können. Während die Einspeisung einer Anlage ohne Speicher weitgehend dem zeitlichen Verlauf der Sonneneinstrahlung folgt und damit für Netzbetreiber schwer zu prognostizieren ist, kann das Einspeiseprofil durch die Zwischenspeicherung des Stroms spürbar geglättet werden. Außerdem erlaubt ein Stromspeicher eine deutliche Steigerung des Eigenverbrauchs, weswegen insgesamt weniger Strom eingespeist werden muss. Die neuen Förderrichtlinien verfolgen erkennbar das Ziel, diese positiven Effekte noch weiter zu verstärken.

Schnell zu sein lohnt sich

Die Förderung wird in Form eines Tilgungszuschusses zu dem von der KfW gewährten Kredit geleistet. Bis zum 30. Juni 2016 beläuft sich dieser Tilgungszuschuss auf 25 Prozent der Investitionssumme, danach wird er in halbjährlichen Schritten um jeweils drei Prozentpunkte reduziert, bis er im zweiten Halbjahr 2018 nur noch zehn Prozent beträgt. Für Neuanlagen mit integriertem Speicher ist die Investitionssumme auf 2000 Euro je Kilowatt Nennleistung begrenzt, im Fall einer Nachrüstung liegt die Obergrenze bei 2200 Euro je Kilowatt Nennleistung der Anlage.

Technische Voraussetzungen

Um die Eingangs erwähnten Ziele zu erreichen, wird die Förderung an relativ strenge technische Voraussetzungen geknüpft. Die wichtigste Einschränkung besteht in der Begrenzung der Einspeisung auf 50 Prozent der Maximalleistung der Anlage. Diese Beschränkung gilt für mindestens 20 Jahre und bleibt auch nach einer Außerbetriebnahme des Speichers bestehen. Zumindest Lithium-Ionen-Akkus sollten diese 20 Jahre allerdings theoretisch durchhalten können, teilweise versprechen die Hersteller sogar noch längere Lebensdauern. Praktische Erfahrungen, die dies bestätigen könnten, liegen allerdings noch nicht vor, weil die Technologie dazu noch zu jung ist. Festgeschrieben wurde ebenfalls, dass Speicher nur gefördert werden, wenn der Hersteller eine mindestens zehnjährige Zeitwertersatzgarantie gewährt. Dadurch wird Druck auf die Hersteller ausgeübt, an der Langlebigkeit der Speicher weiter zu arbeiten. Diese Maßnahme trägt deutlich die Handschrift des Bundeswirtschaftsministers, der langlebige und leistungsfähige Stromspeicher für eine der wichtigsten Schlüsseltechnologien für die Zukunft des Industriestandorts Deutschland hält. Dabei hat er zwar eher die Wertschöpfungskette von Elektroautos im Blick, deren teuerste und wichtigste Komponente solche Speicher sind, aber die Technologie ist im Grunde dieselbe. Als weitere Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Speichen von Solarstrom wurde festgeschrieben, dass der Wechselrichter vom Netzbetreiber ferngesteuert werden kann. Auch dies ist nachvollziehbar, da die bedarfsgerechte Einspeisung das wichtigste Ziel der Förderung ist.

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