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Verbraucher haften mit Milliarden für Anbindung der Offshore-Windparks

Betreibern von Offshore-Windparks steht eine Entschädigung zu, wenn ein Windpark fertiggestellt ist, aber wegen eines fehlenden Netzanschlusses keinen Strom ins Netz einspeisen kann.



Nahezu selbstverständlich ist, dass dabei sofort die Frage auftaucht, wer für diese Entschädigung geradestehen soll. Und ebenso selbstverständlich ist, dass sich Regierung und Industrie im aktuellen Gesetzesentwurf sehr schnell einig waren, dass die Stromverbraucher dies über ihre Stromrechnung tun sollen. Und noch selbstverständlicher scheint zu sein, dass von den üblichen Verdächtigen aus den Industrieverbänden, der FDP und dem Wirtschaftsflügel der CDU diesmal keine Warnungen vor steigenden Stromkosten für die Verbraucher zu hören sind.

Tennet hat sich durchgesetzt

Der Netzbetreiber Tennet hat nach der Trennung von Stromkonzernen und Netzbetreibern das einst zu Eon gehörende Stromnetz übernommen und ist daher für den Anschluss der Windparks zuständig. Die ursprüngliche Planung der Bundesregierung sah vor, dass Tennet im Fall eines verspäteten Anschlusses mit 100 Millionen Euro pro Windpark haften soll. Für Tennet eine alles andere als gute Nachricht. Netzbetreiber müssen von der Bundesnetzagentur zertifiziert werden und zu diesem Zweck nachweisen, dass sie ihrer Aufgabe auch gewachsen sind. Diese Zertifizierung hat die Netzagentur Tennet verweigert, weil das Unternehmen die notwendigen finanziellen Mittel nicht nachweisen konnte. Das geschah Anfang November, seitdem stellt bereits der bloße Weiterbetrieb des Unternehmens eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.

Weitere finanzielle Risiken kämen also zur Unzeit, weswegen die Bundesregierung dem Netzbetreiber hilfreich zur Seite springt. Die Haftungssumme pro Windpark wurde von den ursprünglich geplanten 100 Millionen Euro auf weniger als 20 Millionen reduziert, die Gesamthaftung pro Jahr auf 110 Millionen beschränkt. Tennet hat diesen Sinneswandel keinesfalls nur mit der üblichen Lobbyarbeit bewirkt. Das Unternehmen hat sich teilweise geweigert, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und überhaupt einen Anschlusstermin für Offshore-Windparks zu nennen.

Hohe Kosten zu erwarten

Das Wirtschaftsministerium schätzt, dass die Verbraucher aufgrund der neuen Haftungsregeln bis 2015 mehr als zwei Milliarden Euro werden aufbringen müssen. Es könnte auch noch mehr werden. Schließlich besteht kein Grund zur Eile mehr. Im Kern besagt die neue Regelung, dass die Stromkunden den Großkonzernen – nur diese können sich Offshore-Windparks leisten! – auch den nicht produzierten Strom bezahlen müssen. Das Argument, dass auch private Anlagenbetreiber nicht eingespeisten Strom bezahlt bekommen, geht ins Leere: Privatleute speisen nicht ersatzweise Strom aus Kraftwerken ein, die ansonsten still stünden. So sieht die neue Energiewende aus: Alte Kohle- und Gaskraftwerke werden nicht einfach durch Windräder ersetzt. Es reicht doch, eine dekorative Windrad-Attrappe danebenzustellen und den Kunden monatlich eine Phantomstromrechnung zu schicken.

Letzte Aktualisierung: 28.11.2012