Keine Stromsteuer auf selbst verbrauchten Solarstrom

Selbst verbrauchter Strom aus Photovoltaikanlagen soll laut einem jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf auch zukünftig nicht mit der Ökosteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde belastet werden. Die Zustimmung des Bundestags kann wohl als sicher gelten, weil sich in keiner Fraktion Widerstand dagegen regt. Damit wird ein Streit zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Finanzministerium beigelegt.

Konflikt um gewerbliche Selbstverbraucher

Anders als im Konflikt um die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage ging es im Streit um die Ökosteuer nie um private Dachanlagen. Das Finanzministerium hatte im Sommer 2016 angekündigt, künftige die Ökosteuer zu erheben, wenn der Eigenverbrauch 20 Megawattstunden pro Jahr überschreitet. In diesen Fällen sollte die Steuer nicht nur für den darüber liegenden Anteil anfallen, sondern für den gesamten selbst genutzten Strom. Begründet wurde dieser Schritt mit den im Jahr 2014 verschärften Beihilferichtlinien der EU. Das Finanzministerium nahm an, dass die Förderung über das EEG in Verbindung mit der Steuerprivilegierung eine unzulässige Doppelförderung darstelle. Dieser Ansicht schloss sich das Wirtschaftsministerium nicht an. Inzwischen wurde die Rechtsauffassung des Wirtschaftsministers durch ein externes Gutachten bestätigt, woraufhin das Finanzministerium von seinem Vorhaben Abstand nahm.

Zubau deutlich verlangsamt

Dass der Konflikt jetzt so geräuschlos beigelegt werden konnte, hat auch praktische Gründe. Der Zubau der Photovoltaik ist 2016 zwar wieder leicht angestiegen, lag aber mit 1,52 Gigawatt weiterhin deutlich unter der Zielgröße von 2,5 Gigawatt. Die Zeiten, in denen insbesondere der Wirtschaftsflügel der CDU angesichts von Zubauraten vom mehr als sieben Gigawatt auf einer Verlangsamung des Zubaus bestand, gehören damit der Vergangenheit an. Die jetzt erzielte Rechtssicherheit könnte den Zubau wieder leicht beflügeln, was aber gegenwärtig kein Konfliktthema mehr ist.

Offene Fragen beim Mieterstrom

Noch nicht gelöst ist die Frage der zukünftigen Behandlung der Mieter, die Solarstrom vom Vermieter beziehen. Relativ unproblematisch ist die Lage bei Mietshäusern, in denen wenige Mietparteien Strom vom eigenen Dach beziehen. Grob gesprochen scheint hier Einigkeit zu bestehen, den im eigenen Haus verbrauchten Strom auch dann als Eigenverbrauch zu betrachten, wenn der Stromverbraucher nicht identisch mit dem Anlagenbetreiber ist. Schwieriger gestaltet sich die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdverbrauch in größeren Wohnanlagen, in denen die Solaranlage nicht zwingend auf dem eigenen Dach montiert sein muss. Bislang ist die Bundesregierung der Aufforderungen des Bundestags noch nicht nachgekommen, für diese Fälle eine mieterfreundliche Regelung vorzulegen.

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