Menü

Photovoltaik Allgefahrenversicherung

Eine Allgefahrenversicherung für Photovoltaikanlagen ist nichts anderes als eine umfangreiche Versicherung nach dem Prinzip der Vollkaskoversicherung. Mit der Allgefahrenversicherung werden alle Schäden abgedeckt, die eine Solaranlage bedrohen können.

Diese Schäden können nicht nur durch äußere Einflüsse wie etwa Sturm oder Hagel, sondern auch durch Bedienungsfehler oder Anlagenschäden hervorgerufen sein.

Versicherbare Risiken

Durch die Allgefahrenversicherung werden Schäden an der Photovoltaikanlage versichert, die

  • durch Umwelteinflüsse,
  • durch Diebstahl und anderes "Abhandenkommen" oder
  • durch äußere Einwirkungen sowie
  • durch Anlagenfehler entstehen.

In diesen Fällen leistet die Versicherungsgesellschaft entweder Ersatz in Form von sogenanntem Naturalersatz oder Geldersatz. Naturalersatz bedeutet, dass die beschädigten oder abhandengekommenen Teile wiederbeschafft oder instandgesetzt werden.

Die gesamte Photovoltaikanlage, also im Einzelnen die folgenden Anlagenteile, sollten von der Allgefahrenversicherung abgedeckt sein:

  • Photovoltaik Module
  • Befestigungselemente, Verkabelung
  • Wechselrichter
  • Einspeisezähler, Verteilerkästen
  • Überspannungsschutz

Typische Schadenursachen für die Photovoltaik Allgefahrenversicherung

  • Brand, Blitzschlag, Explosionen
  • Kurzschlüsse, Überspannung
  • Sturm, Hagel, Hochwasser
  • Schnee, Frost, Erdrutsch oder Überschwemmung
  • Diebstahl, Vandalismus
  • Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit
  • Bedienungs- oder Montagefehler
  • Folgeschäden von Konstruktions- oder Materialfehlern
"Guter Service, schnelle Angebote mit guten PV-Modulen, Wechselrichter und Stromspeicher! Können wir sehr weiterempfehlen, es lohnt sich!"
von Magdalena aus Stendal

Ausschlusskatalog

Grundsätzlich werden in den Versicherungsbedingungen der Photovoltaik Versicherung nicht alle versicherten Schäden und Risiken einzeln aufgelistet. Deshalb ist es besonders angeraten, den sogenannten Ausschlusskatalog der Allgefahrenversicherung genau zu lesen.

Hierin werden nämlich alle Risiken und Schäden dargestellt, die nicht von der Photovoltaik Versicherung abgedeckt werden. Häufig zählen hierzu Schäden, die auf Korrosion oder Abnutzung zurückzuführen sind. Aber auch der Ausschluss von Risiken, die durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse entstehen, ist üblich. Außerdem schließen die Versicherungsunternehmen bei der Photovoltaik Allgefahrenversicherung üblicherweise auch Schäden durch Atomunfälle oder Erdbeben aus.

Meist sind die folgenden Schäden und Risiken ausgeschlossen:

  • Vorsatz
  • Erdbeben, Kernkraft
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • innere Unruhen
  • Abnutzung
  • Korrosion
  • Gewährleistungs- oder Garantiefälle

Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung

Im Regelfall basiert die Allgefahrenversicherung für Photovoltaikanlagen auf den "Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung" (ABE). Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat 2011 die ABE überarbeitet.

Die Anwendung der neuen Version ist jedoch den Gesellschaften freigestellt, ebenso wie Änderungen an den ABE. Daher bleibt jedem Betreiber einer Photovoltaik Versicherung nur, die Angebote genau zu vergleichen.

Vor allem der Ausschlusskatalog sollte aufmerksam studiert werden. Beim Vergleich der Allgefahrenversicherung ist zudem die Höhe der Selbstbeteiligung zu berücksichtigen.

Letzte Aktualisierung: 08.04.2023