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Photovoltaik in der Landwirtschaft / Bauernhof

Landwirtschaftliche Betriebe verfügen über große Dach- und Freiflächen, die für Photovoltaikanlagen oft gut geeignet sind. Die Anschaffungskosten pro Kilowatt sind geringer als für Kleinanlagen, weswegen sich Solaranlagen trotz der niedrigeren Einspeisevergütung für größere Anlagen oft rechnen. Auf dem Bauernhof sind Installationen typischerweise auf Scheunen, Wohngebäuden oder Ställen vorzufinden.

Die Einspeisevergütung für größere Anlagen

Für größere Photovoltaikanlagen sieht das EEG eine geringere Einspeisevergütung als für private Dachanlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt vor, deren Strom derzeit mit ca. 8,2 Cent pro Kilowattstunde (2023) vergütet wird.

Für größere Dachanlagen mit einer Leistung von 10 bis 40 Kilowatt beträgt die Einspeisevergütung 7,1 Cent, im Bereich 40 – 100 Kilowatt beträgt sie 5,8 Cent. Diese Werte gelten für Dachanlagen auf Wohngebäuden.

Für PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt (z.B. Freiflächenanlagen) ist die Direktvermarktung des Stroms vorgeschrieben.

Können PV-Anlagen auf bisherigen landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden?

Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft sind eine vielversprechende Möglichkeit zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gebote für Freiflächenanlagen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um einen Zuschlag zu erhalten. Zum Beispiel dürfen sie nicht auf entwässertem, landwirtschaftlich genutztem Moorboden errichtet werden und müssen sich auf bestimmte Flächen beschränken, die bereits versiegelt waren oder eine bestimmte Nutzung hatten.

Es gibt auch besondere Solaranlagen (Agri-Photovoltaik), die auf Ackerflächen mit gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau oder auf Grünland mit Dauergrünlandnutzung errichtet werden können. Zudem können sogar ehemalige Moorböden genutzt werden, wenn sie dauerhaft wiedervernässt werden.

Ob Konversionsflächen vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden. Darüber hinaus eröffnet das EEG den Bundesländern die Möglichkeit, ausnahmsweise auch Acker- und Grünflächen in „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“ für Solaranlagen freizugeben.

Bislang haben die Länder Bayern und Baden-Württemberg von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, dabei aber relativ enge jährliche Flächenkontingente vorgegeben. Damit wird die großflächige Umwandlung ökologisch wertvoller Flächen verhindert.

Zu beachten ist auch, dass Förderzusagen für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 1.001 Kilowatt im Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Neben der erforderlichen Baugenehmigung ist dies eine zweite Hürde auf dem Weg zur Freiflächenanlage.

Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden sind preiswerter

Der deutlich niedrigeren Einspeisevergütung stehen ebenfalls deutlich niedrigere Anschaffungskosten gegenüber. Ein wesentlicher Grund liegt in der Dachfläche, die auf Bauernhöfen bzw. in der Landwirtschaft meist größer als die eines Einfamilienhauses ist.

Die Montagekosten pro Quadratmeter sinken mit der Größe der PV-Anlage. Oft ist die Montage auch einfacher, weil beispielsweise die Anforderungen an die Wärmedämmung geringer sind als bei Wohngebäuden. Die Kosten pro Kilowatt sind für leistungsstärkere Wechselrichter ebenfalls niedriger, dasselbe gilt sinngemäß für den Stromspeicher.

Förderung durch die KfW möglich

Gewerbliche Photovoltaikanlagen, zu denen auch PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden landwirtschaftlicher Betriebe zählen, werden nur über das Programm 270 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Die Förderung besteht in günstigen Krediten mit tilgungsfreien Anfangsjahren.

Näheres dazu findet sich auf der Internetseite der KfW. Zu beachten ist, dass die KfW den Begriff „Solaranlage“ nicht als Oberbegriff für Energiegewinnung aus Sonnenlicht nutzt, sondern ihn ausschließlich für Solarthermieanlagen verwendet. Die so gekennzeichneten Förderprogramme kommen also nicht in Betracht.

Sehr sauber gearbeitet. Probleme an der PV-Anlage wurden sofort behoben. Echt cooles Team 👍👊
von Albert R. aus Amtzell

Verpachtung als einfache Alternative

Wer selbst keine Photovoltaikanlage auf dem Bauernhof betreiben möchte, kann Dachflächen alternativ verpachten. Dazu muss das Dach sich in gutem Zustand befinden und selbstverständlich auch ansonsten für eine Photovoltaikanlage geeignet sein (Ausrichtung, Verschattung).

Die zu erzielenden Pachterträge sind nicht allzu hoch, typisch sind etwa drei bis vier Euro pro Quadratmeter jährlich. Aber es handelt sich um zusätzliche Einnahmen, für die vom Verpächter keine eigenen Investitionen zu leisten sind.

Die nach wie vor vorhandene Nachfrage nach solchen Pachtflächen verdeutlicht, dass sich eine Photovoltaikanlage in der Landwirtschaft nach wie vor rechnet.

Unterschiedliche Szenarien erfordern unterschiedliche Strategien

Während für Einfamilienhäuser relativ einfach typische Beispielberechnungen der Rentabilität angestellt werden können, erweist sich dies für landwirtschaftliche Betriebe als schwierig.

Befindet sich der Bauernhof beispielsweise am Anfang einer unterbrechungsfreien Kühlkette und hat deshalb einen hohen Strombedarf für die Kühlung, rechnet sich die PV-Anlage ohne jeden Zweifel. Da moderne Kühlungen die Kälte über viele Stunden speichern, liegt hier gewissermaßen der Idealfall vor – der Strom kann fast immer sofort verbraucht werden, wenn er erzeugt wird.

Große Dächer sind ideal für die Photovoltaik

Dachanlagen auf den typischerweise größeren Dächern von Nichtwohngebäuden sind nicht zuletzt deshalb rentabler, weil einmalige Kosten wie die Anschlusskosten weniger stark zu Buche schlagen. Während Photovoltaik Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen wegen der Zweckentfremdung dieser Flächen kritisch diskutiert werden, spricht eigentlich nichts gegen Photovoltaikanlagen auf Scheunen und anderen landwirtschaftlichen Gebäuden.

Letzte Aktualisierung: 24.04.2023