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Praktikum – berufliche Orientierung & Übergang ins Arbeitsleben

Ob vor, während oder nach der Studienzeit – Praktika sind für Studenten ein zentrales Thema. In einigen Studiengängen ist ein Vorpraktikum erforderlich, das manchmal auch noch im ersten oder zweiten Semester nachgeholt werden kann. Sehr häufig ist zudem ein studienbegleitendes Praktikum Pflicht. Und nach der Uni? Wenn der erste feste Arbeitsvertrag noch auf sich warten lässt, bieten Praktika Absolventen die Möglichkeit, direkt im Anschluss an die Hochschule Berufserfahrung zu sammeln.

Praktikum als Pflichtprogramm: obligatorischer Praxistest

Einige praktische Erfahrungen müssen Studierende vor Studienbeginn nachweisen oder während des Studiums sammeln. Zeitpunkt und die Dauer dieser Praktika variieren je nach Studiengang. Nicht ohne Grund gehören Praktika zur deutschen Hochschulausbildung:

Sie dienen dem Erlernen von Grundlagen, der Festigung des Fakten- und Methodenwissens und dem Ausbau der praktischen Fähigkeiten. Häufig fungieren Praktika als Türöffner für den späteren Berufseinstieg.

  • Das Vorpraktikum
    Der Name deutet es an: Ist ein Praktikum die Voraussetzung zur Zulassung zum Studium, handelt es sich um ein Vorpraktikum oder ein Orientierungspraktikum. In pädagogischen und etlichen technischen Studiengängen sowie an Fachhochschulen sind solche Praktika vor Studienbeginn besonders sinnvoll und daher häufig vorgeschrieben. Es ermöglicht den künftigen Studierenden das Hereinschnuppern in die „Branche“ und hilft, Fehlentscheidungen zu verhindern. Eine geeignete Stelle für die erforderliche Praktikumszeit von mindestens acht Wochen müssen sich die Praktikanten meistens in Eigenregie suchen. Wer vor dem Studium bereits nachweislich in einem studienrelevanten Beruf gearbeitet hat, kann diese Tätigkeit anrechnen lassen.
     
  • Das Zwischenpraktikum
    Als Pflichtpraktikum bildet das Zwischenpraktikum einen Bestandteil des Studiums. Es ist während des Studiums zu leisten. Wenn die Hochschule in der Praktikumsordnung alle Rahmenbedingungen klar definiert, handelt es sich um ein geregeltes Pflichtpraktikum. Nicht nur Inhalte, Dauer und Zeitpunkt sind in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt, sondern darüber hinaus die Nachholfristen, die Anerkennung von Zeiten und die Dokumentation. Als ungeregelt werden die Zwischenpraktika bezeichnet, bei denen lediglich Zeitpunkt und Dauer festgelegt sind. Insbesondere an Fachhochschulen wird der Praxisbezug des Studiums durch Zwischenpraktika oder Praxissemester geschaffen.
     
  • Das Auslandspraktikum
    Praktika im Ausland sind an einigen Hochschulen mit international ausgerichteten Studienfächern vorgesehen. Da Aufwand und Kosten für ein Auslandspraktikum recht hoch sind, gibt es neben BAföG unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung durch Zuschüsse und finanzielle Hilfen seitens der Hochschulen. Im Bereich Energie und Umwelt ist ein Auslandpraktikum nur selten zwingend vorgeschrieben, freiwillige Praktika erweisen sich jedoch als vorteilhaft bei späteren Bewerbungen in international agierenden Unternehmen.

Ohne Zwang: freiwillige Praktika

Lust auf mehr Praxiserfahrung und eine Aufwertung des Lebenslaufs? Kein Problem: Ob in der Wartezeit auf einen Studienplatz oder in den Semesterferien – es gibt viele Möglichkeiten und gute Gründe für ein freiwilliges Praktikum.

Es kann motivieren, den Horizont jenseits des wissenschaftlich geprägten Elfenbeinturmes erweitern und der beruflichen Qualifikation dienen. Zudem knüpfen Studierende durch Praktika wichtige Kontakte. Allerdings besteht im Gegensatz zum Pflichtpraktikum während eines freiwilligen Praktikums kein Anspruch auf BAföG. Zudem ist jede Vergütung sozialversicherungspflichtig, falls die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Nach dem Studium sind Praktika vor einer Festanstellung mit Vorsicht zu bewerten. Im Einzelfall kann ein anschließendes, zeitlich begrenztes Praktikum sinnvoll sein. Häufig jedoch leisten Absolventen als Praktikanten hoch qualifizierte Arbeit für einen Bruchteil des üblichen Gehalts, statt regulär eingestellt zu werden.

Das Praktikum als Bereicherung des Studiums

Ein guter Praktikumsplatz zeichnet sich dadurch aus, dass dem Betrieb nicht hauptsächlich an einer „billigen“ Arbeitskraft gelegen ist. Im Praktikum sollen Studierende aus der Praxis lernen, wertvolle Erfahrung sammeln und ihr theoretisch erworbenes Wissen anwenden.

Darum sollten Studenten sich ihre praktische Wirkungsstätte bewusst aussuchen und darauf achten, dass die Arbeit im gewählten Betrieb den vorgegebenen oder erwünschten Inhalten und Zielen tatsächlich entspricht.

 

Letzte Aktualisierung: 22.05.2023