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Deckelung der Photovoltaik Einspeisevergütung bei 900 Kilowattstunden pro kWp geplant

Offenbar soll der neue Vorschlag zur Begrenzung der Photovoltaik Förderung ein Kompromiss zwischen den bisher geäußerten Vorstellungen der Minister Rösler und Röttgen sein: Nicht für die installierte Leistung wird eine starre Obergrenze bei der Einspeisevergütung eingezogen, sondern für den vergüteten Strom pro Photovoltaikanlage.



Der neue Vorschlag aus dem Bundesumweltministerium sieht vor, dass pro Kilowattpeak (kWp) einer Anlage nur noch 900 Kilowattstunden vergütet werden sollen. Der kWp-Wert gibt die Leistungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen an. Dabei wird von einer Einstrahlung von 1000 Watt pro Quadratmeter und einer Temperatur von 25 Grad ausgegangen.

Wie viel Strom eine Anlage tatsächlich erzeugt, hängt von den klimatischen Bedingungen ab. An besonders gut geeigneten Standorten in Deutschland erzeugt eine Photovoltaikanlage jährlich etwa 1150 Kilowattstunden pro kWp. Die Frage liegt also auf der Hand: Wohin mit dem Rest? Insbesondere Betreiber kleiner Dachanlagen dürften Probleme bekommen, einen Abnehmer für die überschüssige Reststrommenge zu finden.

Eine problematische Idee

Ein grundlegendes Problem dieses Vergütungsmodells springt sofort ins Auge: Wer ohnehin schon mehr Strom produziert als er vergütet bekommt, wird an weiteren Effizienzsteigerungen nicht interessiert sein. Ein fatales Signal für eine Technologie, die eigentlich noch erhebliche Verbesserungspotenziale birgt. Innovative Hersteller hochwertiger Anlagen erleiden so einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber der asiatischen Billigkonkurrenz.

Hinzu kommt, dass die Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage nicht mehr exakt planbar sind, was die Finanzierung erschweren dürfte. Heute finanzieren einige Bankinstitute Photovoltaikanlagen ohne Eigenkapital und ohne Grundbucheintrag. Lediglich eine Abtretung der Einnahmen aus der Einspeisevergütung wird als Sicherheit verlangt. Diese Sicherheit verliert deutlich an Wert, wenn Teile des erzeugten Stroms zu vorab nicht bekannten Konditionen vermarktet werden müssen.

Die Krux mit dem Kilowattpeak

Es könnte eingewandt werden, dass sich Solarzellen mit höherem Wirkungsgrad sehr wohl noch lohnen, weil der kWp-Wert höher ist und damit mehr Strom vergütet wird. Streng genommen stimmt das sogar. Das Problem liegt in der eigentümlichen Definition des kWp-Wertes. Er bezieht sich auf die abgegebene Gleichstromleistung optimal gewarteter – insbesondere gereinigter – Solarzellen. Diese Leistung hat wenig mit der tatsächlich ins Stromnetz eingespeisten Leistung zu tun.

Leistungsverluste treten beispielsweise durch nicht optimale Wartung und einen billigen Wechselrichter auf. Solange die abgegebene Strommenge dennoch über 900 Kilowattstunden pro kWp im Jahr bleibt, besteht nach dieser Neuregelung kein Grund zu irgendwelchen Optimierungsmaßnahmen, weil sich weitere Verbesserungen nicht lohnen.

Letzte Aktualisierung: 12.02.2012