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BMWi geht 50,2 Hz Problematik an

Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat erste Schritte zur Lösung des 50,2 Hz Problems unternommen. Es wurde ein Forschungsauftrag ausgeschrieben, um den Umrüstbedarf bestehender kleiner Stromerzeugungsanlagen zu ermitteln. Dies betrifft sowohl Photovoltaikanlagen und Windräder als auch Mini-Blockheizkraftwerke und kleine Wasserkraftwerke.



Das technische Problem

Das 50,2 Hz Problem rührt daher, dass die Frequenz des Stromnetzes geringfügig ansteigt, wenn die Stromleistung erhöht wird. Bislang wird das Problem auf relativ einfache Weise gelöst: Erreichte die Netzfrequenz 50,2 Hz, werden Kleinanlagen abgeschaltet. Verantwortlich dafür ist eine in die Photovoltaikanlagen integrierte Steuerung, die das Netz überwacht und die Anlage im Bedarfsfall vom Netz trennt. Dieses Vorgehen birgt angesichts des erheblichen Zubaus erneuerbarer Energien in den letzten Jahren ein erhebliches Risiko. Die von den dezentralen Kleinanlagen erzeugte Leistung ist mittlerweile so groß, dass ein gleichzeitiges Abschalten sämtlicher kleiner Photovoltaikanlagen vermutlich das Stromnetz kollabieren ließe.

Ein später Entschluss

Der Entschluss, sich dieses drängenden Problems anzunehmen, kommt spät. Das Anwachsen der Strommenge aus regenerativen Energien war lange absehbar, wurde sogar als politisches Ziel propagiert. Das Problem taucht also alles andere als überraschend auf, wurde bislang aber von allen Beteiligten weitgehend ignoriert. Auch die Hersteller produzierten unverdrossen weiter Anlagen mit der alten Netzsteuerung, als längst klar war, dass hier bald nachgerüstet werden muss.

Die technischen Minimalanforderungen, die Kleinanlagen erfüllen müssen, um die Netzstabilität nicht zu gefährden, sind längst in einer Anwendungsregelung mit dem etwas sperrigen Namen "VDE-AR-N 4105:2011-08 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" festgeschrieben. Für neue Photovoltaikanlagen ist sie seit dem 01. Januar 2012 verbindlich, für alle anderen Neuanlagen wird dies ab dem 01. Juli 2012 der Fall sein.

Die Nachrüstung der Altanlagen

Offen bleiben einstweilen die mit der Nachrüstung von Altanlagen zusammenhängenden Fragen. Welche Anlagen müssen nachgerüstet werden? Wer trägt die Verantwortung für die Nachrüstung? Wer trägt die Kosten? Für die Auswahl der nachzurüstenden Anlagen gibt eine Studie Empfehlungen, die der Verband Elektrotechnik in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern und dem Bundesverband Solar durchgeführt hat. Danach sollten alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Kilowatt nachgerüstet werden, die nach dem 01. September 2005 in Betrieb genommen wurden.

Die Verantwortung für die Nachrüstung soll nach einem Vorschlag der zuständigen Minister beim jeweiligen Netzbetreiber liegen, der Betreiber der Photovoltaikanlage soll lediglich zur Duldung der Maßnahme verpflichtet sein. Auch bezüglich der Umlage der Kosten haben die Minister einen Vorschlag unterbreitet. Diese sollen je zur Hälfte über die Netzentgelte und die EEG-Umlage finanziert werden.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2012